- grundlegend
- radikal; gründlich; rigoros; fundamental; maßgeblich; ausschlaggebend; wesentlich; entscheidend; kritisch (für); prinzipiell; konstitutiv; essentiell; integral (fachsprachlich); basal; notwendig; essenziell; substanziell; primär; unerlässlich; grundsätzlich; abstrahierend dargestellt; im Großen und Ganzen; erst einmal; im Wesentlichen
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1grund|le|gend ['grʊntle:gn̩t] <Adj.>:von entscheidender Bedeutung:ein grundlegender Unterschied; eine grundlegende Voraussetzung.Syn.: 1↑ absolut.2grund|le|gend ['grʊntle:gn̩t] <Adverb>:von Grund auf, in jeder Weise:sie hat ihre Ansicht grundlegend geändert.Syn.: ↑ beträchtlich, ↑ enorm, ↑ ganz, ganz und gar, ↑ gehörig, ↑ gewaltig (emotional), ↑ gründlich, ↑ hochgradig, ↑ höchst, ↑ komplett, ↑ total (ugs.), ↑ völlig, ↑ vollkommen.* * *
grụnd|le|gend 〈Adj.〉2. entscheidend wichtig (Unterschied)* * *
grụnd|le|gend <Adj.>:a) die Grundlage, die Voraussetzung für etw. bildend; wesentlich:ein -er Unterschied;eine -e (wichtige) Arbeit zu einem Thema;sie hat sich zu diesem Problem g. geäußert (hat dazu einen wesentlichen Beitrag geliefert);g. wichtige Erfahrungen;die Verhältnisse haben sich inzwischen g. geändert.* * *
grụnd|le|gend <Adj.>: a) die Grundlage, die Voraussetzung für etw. bildend; wesentlich: ein -er Unterschied; eine -e Voraussetzung; Fragen dieser Art deuten auf einen -en Wandel ... hin (Kemelman [Übers.], Mittwoch 101); eine -e (wichtige) Arbeit zu einem Thema; sie hat sich zu diesem Problem g. geäußert (hat dazu einen wesentlichen Beitrag geliefert); b) <intensivierend bei Adj. u. Verben> sehr; ganz und gar; von Grund auf: g. wichtige Erfahrungen; die Verhältnisse haben sich inzwischen g. geändert.
Universal-Lexikon. 2012.